23. August 2021

Berichtsantrag: Stand der Einführung des hessischen Schulportals

Der Kreisausschuss wird um Bericht zum Stand der Einführung des hessischen Schulportals Bericht gebeten.

Berichtsfragen

  1. An welchen Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis hat das Schulportal schon den Produktivbetrieb aufgenommen?
  2. Welche Gründe führen die Schulen an, die bis heute nicht an das Schulportal angeschlossen sind?
  3. Uns liegen Informationen darüber vor, dass einzelne Schulen eigene Cloud-Infrastruktur aufgebaut haben.
    1. Wie bewertet der Kreisausschuss den Einsatz derartiger schuleigener Lösungen?
    2. Inwiefern entsprechen diese den Vorgaben durch den Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (siehe Stellungnahme vom 23.02.2020)?
    3. Liegt im Fall des Gymnasiums Eltville eine nach HSchG § 83a erforderliche Genehmigung vor? Wenn nein, wurde der Schulträger darüber informiert, dass eigene Cloud-Infrastruktur aufgebaut wird/wurde?
    4. Aus welchen Mitteln wurde die schuleigene Cloud-Infrastruktur am Gymnasium Eltville finanziert? Wie hoch sind die unmittelbaren Kosten?
    5. Kann ausgeschlossen werden, dass der Einsatz schuleigener Lösungen die Einführung des Schulportals im Rheingau-Taunus-Kreis verlangsamt?

Begründung

Das hessische Schulportal soll eine moderne „geschlossene Plattform“ für Schüler*innen sein und den Lehrer*innen ermöglichen, sich untereinander zu vernetzten. Das Portal ging 2018 ans Netz und wird seitdem ausgebaut. Im Frühjahr dieses Jahres war das Schulportal für viele Schüler*innen eine der zentralen Anlaufstellen im Fernunterricht.

Im Interview mit der Hessenschau erklärte Kultusminister Alexander Lorz kürzlich, derzeit seien etwa 80 Prozent aller Schule in Hessen an das Schulportal angeschlossen.

Dennoch erreichen uns Berichte darüber, das einzelne Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis das Schulportal nicht oder kaum nützten. Besonders auffällig erscheint uns die Situation am Gymnasium Eltville. Dort hat die Schulleitung den Aufbau einer eigenen Cloud-Infrastruktur (NextCloud) vorangetrieben. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass diese NextCloud-Instanz den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus unterminieren derartige Vorstöße die Etablierung eines hessenweit einheitlichen Systems.