5. März 2023

Antrag zum Haushalt 2023: Barrierefrei Lernen

Antragstext

Bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen soll stets geprüft werden, ob physische Barrieren abgebaut werden können, um die Gebäude auch Menschen mit Behinderung besser zugänglich zu machen. Bei Nichtumsetzung der geprüften Barriereabbaumaßnahmen muss dem Kreistag dies begründet werden. In den Produktbereich 03 werden entsprechende Mittel in Höhe von 100.000 EUR eingestellt.

Begründung

Aktuell werden Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Schulen mit der Begründung blockiert, dass bereits barrierefreie Schulen existierten und der Transport dahin sichergestellt würde. Der Verweis auf Förderschulen wird den Kindern und Jugendlichen allerdings in keinsterweise gerecht. Auch Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, in ihrem sozialen Umfeld bleiben zu können, sobald sie auf eine weiterführende Schule gehen, und bestmöglich, ihren Leistungen entsprechend unterrichtet zu werden. Gerade für Menschen mit körperlicher Behinderung ohne psychische Aberrationen ist der aktuelle Status quo unbefriedigend und ausgrenzend. Exklusion fängt bei physischen Barrieren an. Dem muss ein Ende gesetzt werden. Der dafür effizienteste Weg ist, im Rahmen von geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen sukzessive Barrieren abzubauen und die Schulen zugänglicher zu machen.