Guten Morgen,
natürlich geht es in dieser Augenmerk-Ausgabe um die gestern angekündigten Maßnahmen, die in vielen Medien (unreflektiert) als „harter Lockdown“ bezeichnet werden.
Generell täte uns an einigen Stellen mehr sprachliche Differenziertheit gut. Mehr dazu gleich.
Notbremse
In den letzten sieben Tagen starben in Deutschland mehr als 3000 Menschen an (*) SARS-CoV-2 – so viele wie noch nie. Das Virus dürfte dieses Jahr zur dritthäufigsten Todesursache in Deutschland werden. Die Lage ist „außer Kontrolle“ (Markus Söder), darin sind sich die Ministerpräsident*innen einig. In unter zwei Stunden beschlossen sie das, was dem Begriff Lockdown bislang am nähesten kommt.
Übersicht – diese Maßnahmen gelten von Mittwoch bis mindestens 10. Januar:
- Kontaktbeschränkungen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten, ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
- An Silvester sind jegliche Versammlungen verboten, darüber hinaus gilt ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper.
- Der Einzelhandel muss schließen, ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Auto- und Fahrradwerkstätten, Bankfilialen, Poststellen, Reinigungen, Zeitungskiosks, Tierbedarfsmärkte, der Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel.
- Schulen und Kindertagesstätten werden geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt.
- An die Arbeitgeber*innen wird appelliert, „großzügige“ Homeoffice-Regelungen zu finden oder Betriebsferien zu machen.
- Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten.
- Gottesdienste dürfen nur unter Einhaltung des Mindestabstands und konsequenter Maskenpflicht stattfinden. Gesang ist untersagt. Bei größeren Zusammenkünften müssen sich die Teilnehmer*innen vorher anmelden.
- Von „nicht zwingend notwendigen Reisen“ ins Ausland wird abgeraten. Wer aus ausländischen Risikogebieten einreist, muss sich registrieren und minimal fünf Tage in Quarantäne begeben.
- Die Beschlüsse vom 2. Dezember bleiben gültig. Ab einer örtlichen Inzidenz von über 200 werden nächtliche Ausgangssperren verhängt, sowie der Verkauf von Alkohol zum direkten Verzehr untersagt.
Zu Weihnachten gelten Sonderregeln. Treffen mit bis zu vier Personen aus anderen Hausständen sind möglich, sofern sie dem „engsten Familienkreis“ angehören. Kinder unter 14 Jahren sind auch hier ausgenommen.
Ausnahmen über Ausnahmen: Die Maßnahmen sind so rigoros, wie es die Lage erfordert; und dennoch interpretieren sie einige Ministerpräsident*innen liberaler. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) kündigte an, dass die Schulen in Hessen offen bleiben sollen und ausschließlich die Präsenzpflicht ausgesetzt werde. Außerdem setze er für die Feiertage auf „Empfehlungen“. Er wolle keine „Polizeikontrollen unter dem Weihnachtsbaum“ und setze auf „Eigenverantwortung“.
Das klingt nach einem Freifahrtschein für wilde Weihnachtsfeten. Man stelle sich vor, der Bundesverkehrsminister kündigte an, die Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr gälten weiterhin, aber alle Blitzer würden abgebaut und die Polizei führte keine Kontrollen mehr durch. Jetzt wäre Eigenverantwortung gefragt. Mein Glaube in die Menschheit reicht nicht weit genug, als dass dieses Gedankenspiel einen guten Ausgang fände …
Ferner lassen mich die Sonderregeln zu Weihnachten ratlos zurück. Wieso? Das möchte ich an einem Rechenbeispiel illustrieren: Als Kernhausstand wähle ich dafür eine Familie mit zwei Kindern. Die lädt die Großeltern väterlicherseits und die Schwester der Mutter mit ihrem Ehemann und ihren vier Kindern ein, die allesamt unter 14 Jahre alt sind – ein erlaubtes Szenario. Dies ergibt drei Haushalte und zwölf Personen.
Die Sonderregeln sind derart kompliziert, dass ich zur Konstruktion dieses Beispiels mehrfach den 74 Wörter (sic!) langen und sich über zehn Zeilen ziehenden Schachtelsatz aus dem Beschluss lesen musste. Wollte man diese Maßnahme maximal unverständlich gestalten? Wenn ja, haben die Ministerpräsident*innen ihr Ziel erreicht. Leider dürfte die Unverständlichkeit kaum die Compliance erhöhen.
Warum die zweitägige Schonfrist? Fraglich ist zudem, wieso der Handel nicht schon heute schließen muss. Eine zweitägige Schonfrist könnte zu einem Run auf die Geschäfte führen. Die Geschäfte wiederum dürften mit Sonderaktionen und Schlussverkäufen Kund*innen anlocken.
Ich will jetzt nicht behaupten, dass es durch den #Lockdown einen Run auf die Geschäfte am Dienstag geben wird- andererseits:
— Micky Beisenherz (@MickyBeisenherz) December 13, 2020
Kennt ihr diese Szene aus World War Z mit der Mauer?
Die Schulen hatten neun Monate Zeit, um sich auf weitere flächendeckende Schließungen vorzubereiten. Dass dies nicht geschehen ist, muss den Kultusminister*innen angelastet werden, die sich im Moment darin üben, die Wissenschaft verächtlich zu machen und Verantwortung abzuwälzen.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sah sich Ende letzter Woche zu einem außergewöhnlich drastischen Appell gezwungen. Der Präsident der DIVI fragte darin,„worauf warten wir noch?“, und forderte einen sofortigen „harten Lockdown“. Die Lage auf den Intensivstationen spitze sich dramatisch zu: „Die Belastungen auf den Intensivstationen haben ein Ausmaß angenommen, das nicht mehr lange von Pflegern und Ärzten gestemmt werden kann.“
Bis die am Mittwoch in Kraft tretenden Maßnahmen ihre Wirkung zeigen, wird es weitere zehn Tage dauern. Pünktlich zu Weihnachten wird die dritte Welle ihren Höhepunkt erreichen, während „engste“ Familie gemeinsam feiert – frei von „Polizeikontrollen unter dem Weihnachtsbaum“. Wohl kaum frei von vermeidbaren Todesfällen.
(*) Ich schreibe bewusst „an SARS-CoV-2 gestorben“. Die Formulierung „mit SARS-CoV-2 gestorben“ ist euphemistisch und realitätsfern. Stellen wir uns vor, ein 50-jähriger Mann mit bekannten Herzproblemen kippt auf der Straße um und stirbt. Sein Herz hat versagt. Würde da irgendwer sagen, er sei „mit einer Herzerkrankung“ gestorben? Eine überwiegende Zahl derer, die auf den Intensivstationen sterben, stirbt aufgrund der Virusinfektion; das sollten wir auch sprachlich ausdrücken.
Bewährtes Strategie
Ist ein „harter Lockdown“ wirksam? Die Antwort geben uns unsere direkten Nachbarn Frankreich und Italien. In beiden Ländern stiegen die Fallzahlen seit spätestens Oktober exponentiell. Erst reagierte Frankreichs Regierung und verhängte einen strikten Lockdown, wenige Tage später zog Italien nach.

In beiden Ländern hat sich die Situation mittlerweile beruhigt. Das exponentielle Wachstum wurde nicht nur gestoppt, sondern eine Trendumkehr bewirkt – die Fallzahlen sinken exponentiell. Die französische Regierung lockert in dieser Woche sogar die ersten Maßnahmen.
Diese Tatsachen halten Verschwörungsideolog*innen nicht davon ab, gegen eine vermeintliche „Coronadiktatur“ zu demonstrieren – trotz höchstrichterlichen Verbots. Schon diktatorisch so eine wehrhafte Demokratie!

Was sonst noch los war?
- In Großbritannien beginnen die Impfungen mit dem BioNTech-Impfstoff. Grundlage dafür ist eine Notfallzulassung. Eine solche wurde Ende der Woche auch von der US-amerikanischen FDA erteilt. Die europäische Arzneimittelagentur EMA prüft derzeit noch die Zulassung des Impfstoffs. Sie strebt eine bedingte Zulassung (keine Notfallzulassung) an. Deutschlandweit werden derzeit Impfzentren eingerichtet, in denen die Massenimpfung unter hohem logistischem Aufwand durchgeführt werden sollen. (Über den Impfstoff des Mainzer Konzerns BioNTech habe ich bereits geschrieben.)
- Die Brexit-Verhandlungen gehen in die nächste Runde. Bei den Wettbewerbsbedingungen und dem Zugang europäischer Fischer*innen zu britischen Gewässern besteht zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich noch Dissens. Bis Ende des Jahres muss der Handelsvertrag stehen und durch die Parlamente ratifiziert werden, andernfalls kommt es zu einem harten Brexit. Der britische Premierminister Boris Johnson hält dieses Szenario mittlerweile für „sehr, sehr wahrscheinlich“. Gegenüber der BBC erklärte Johnson selbstsicher: „Was auch immer passiert, dem Vereinigten Königreich wird es sehr, sehr gut gehen.“ (Zuletzt habe ich im Oktober über dieses Thema geschrieben.)
- Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) zog den Rundfunkstaatsvertrag zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent zurück. Zuvor hatte die CDU-Fraktion angekündigt, mit der AfD gegen den Staatsvertrag zu stimmen; dadurch war die Kenia-Koalition bedroht. Rechtsexpert*innen sind sich weitestgehend einig, dass Haseloffs Entscheidung verfassungswidrig ist. ARD und ZDF haben angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
- Donald Trump erlitt vor dem US Supreme Court eine Schlappe. Das oberste Verfassungsgericht wies die obskure Beschwerde des texanischen Generalstaatsanwalt Ken Paxton zurück, nach der die Wahlergebnisse aus vier entscheidenden „Battleground states“ widerrufen werden sollten. Das Editorial Board der New York Times kommentierte: „The health of a democracy rests on public confidence that elections are free and fair. Questioning the integrity of an election is a matter of the utmost seriousness.“ In 37 Tagen wird Donald Trump das Weiße Haus verlassen und eine neue Ära in der US-Politik beginnen.
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Acht Stunden und vierunddreißig Minuten arbeite ich durchschnittlich an einer „Augenmerk“-Ausgabe. Das mache ich leidenschaftlich gerne. Hinter mir steht weder eine Redaktion noch eine Agentur. Ich bezahle folglich selbst für den Newsletter-Versand und mittlerweile neun Zeitungs- und Magazin-Abonnements. Dieses Niveau kann ich nur beibehalten, wenn mich eine Handvoll Leser*innen unterstützen.
Ich werde selbstverständlich auch über die Feiertage hinweg die Nachricht kuratieren und kommentieren. Die Winterpause habe ich schließlich vorgezogen.

Abschließend möchte ich Dich auf eine Veranstaltung hinweisen. In einer Woche bin zu Gast bei der Friedrich-Naumann-Stiftung; gemeinsam mit der Bundestagsabgeordneten Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmerman (FDP) blicke ich auf das Jahr 2020 zurück. An Themen wird es uns sicherlich nicht mangeln …
Ich wünsche Dir eine angenehme Woche!
Liebe Grüße
Dominik Lawetzky