24. August 2021

Berichtsantrag: Katastrophen-Warnung über die NINA-App

Ergebnis: Es liegt mittlerweile eine Mitteilungsvorlage durch die Verwaltung vor. Diese findet sich hier.

Vorbemerkung: Der Kreisausschuss wird um Bericht zur Anbindung an die Warn-Infrastruktur des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und die NINA-App gebeten.

Berichtsfragen

  1. Ist der Rheingau-Taunus-Kreis an das Modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe angeschlossen?
    1. Wenn Frage 1 bejaht: Seit wann?
    2. Wenn Frage 1 bejaht: Wie oft und wie wird die Funktionstüchtigkeit dieser Anbindung überprüft?
    3. Wenn Frage 1 bejaht: Kann eine Anbindung auch bei kurzfristigen Ausfällen im Stromnetz sichergestellt werden?
    4. Wenn Frage 1 bejaht: Kann eine Anbindung auch bei kurzfristigen örtlichen Ausfällen der Breitbandversorgung sichergestellt werden, z. B. durch Redundanzen mittels Mobilfunks?
    5. Wenn Frage 1 bejaht: Wie oft wurde in diesem Jahr bislang eine Warnung vom Rheingau-Taunus-Kreis oder einer für ihn zuständigen Stelle verschickt?
    6. Wenn Frage 1 verneint: Wie sieht die Warninfrastruktur für den Rheingau-Taunus-Kreis aus?
  2. Wer ist im Falle einer kreisweiten Katastrophenlage für die Meldung über das Modulare Warnsystem und somit das Auslösen eines Alarmes über die NINA-App zuständig?
    1. Wer ist zuständig, sollte die ordinär zuständige Person nicht verfügbar sein?
    2. Wer ist in die Entscheidung zum Auslösen einer Katastrophen-Warnung involviert?
    3. Gibt es ein Entscheidungsschema zum Auslösen einer Katastrophen-Warnung? Wenn ja, wie sieht dieses aus?
  3. Ist der Rheingau-Taunus-Kreis an die Warn-Infrastruktur der Katwarn-App des Frauenhofer-Instituts angeschlossen?
    1. Wenn Frage 3 bejaht: Wird diese Anbindung genutzt?
    2. Wenn Frage 3 verneint: Wie wird dies begründet?
    3. Wenn Frage 3 verneint: Ist eine Anbindung in Zukunft geplant?
  4. Ist der Rheingau-Taunus-Kreis an die Warn-Infrastruktur der Bürger Info- & Warn-App (BIWAPP) angeschlossen?
    1. Wenn Frage 4 bejaht: Wird diese Anbindung genutzt?
    2. Wenn Frage 4 verneint: Wie wird dies begründet?
    3. Wenn Frage 4 verneint: Ist eine Anbindung in Zukunft geplant?
  5. Auf welchen Kanälen und wie wirbt der Rheingau-Taunus-Kreis öffentlichkeitswirksam für die Nutzung von Warn-Apps wie NINA? Sind zukünftig weitere Informationskampagnen – gerade vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen – geplant?

Begründung

Als Folge der tragischen Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen entstand eine öffentliche Debatte über die Warn-Infrastruktur in Deutschland. In einigen Fällen stellte sich heraus, dass durch ungeklärte Zuständigkeiten und/oder technische Probleme keine rechtzeitige Warnung über die vorhandenen Warnsysteme erfolgt ist. Zu diesen Warnsystemen gehört das durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bereitgestellte Modulare Warnsystem (MoWaS). Über dieses können der Bund, die Länder, aber auch Kreise und kreisfreie Städte Warnungen aussenden, die den Bürger*innen bspw. über die NINA-App innerhalb von 30 Sekunden gepusht werden. Auf diese Weise können die Bürger*innen idealerweise rechtzeitig über Gefahren- und Katastrophenlagen und über etwaige Vorkehrungen informiert werden. Neben der bundeseigenen NINA-App existieren weitere Warnsysteme mit eigenen, teils untereinander verbundenen Schnittstellen – dazu zählen Katwarn bzw. Hessenwarn und BIWAPP.

Im Rahmen des Katastrophenschutzes ist es essenziell, über funktionstüchtige Warn-Systeme zu verfügen. Neben der technischen Anbindung gilt es – auch zum Schutz der Verwaltung – zu klären, wer bei Gefahren- und Katastrophenlagen für die Auslösung der Warnung zuständig ist und nach welchem Schema diese Entscheidung getroffen wird. Darüber hinaus gilt es, sicherzustellen, dass die Bürger*innen über möglichst alle etablierten Warn-Apps Warnungen des Kreises empfangen können.